Stahlbau Axel Paul
Stahlbau Axel Paul

Allgemeine Geschäftsbedingungen  der Firma Stahlbau Axel Paul

§1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden dem Auftraggeber zur Kenntnis gebrachten Geschäftsbedingungen der Firma Stahlbau Axel Paul werden durch die Erteilung des Auftrags Vertragsbestandteil. Davon abweichende Bedingungen bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung.

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur ausnahmsweise und nur dann Vertragsinhalt, soweit Stahlbau Axel Paul sich im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt.

(3) Für alle mit Stahlbau Axel Paul geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der Internationalen Kaufgesetze.

 

§2 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

(1) Angebote und Kostenvoranschläge der Firma Stahlbau Axel Paul sind nur dann verbindlich wenn dies auch explizit erwähnt wird.

(2) Wenn nicht ausdrücklich anders angegeben verstehen sich unsere Preise immer zuzüglich der Gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung, Versand sowie Montage.

 

§3 Zustandekommen des Vertrags

Mit Erteilung einer Auftragsbestätigung in Textform (inklusive Telefax / E-Mail) oder der Annahme der Kundenbestellung durch Ausführung der Bestellung durch Stahlbau Axel Paul kommt der Vertrag mit dem Kunden Zustande

 

§4 Versand und Lieferung

(1) Angegebene Liefertermine von Stahlbau Axel Paul sind immer unverbindlich außer es wurde schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart.

(2) Höhere Gewalt (wie z.B. erschwerte Witterungsbedingungen, Sturm, Schnee, Frost etc.) und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

(3) Stahlbau Axel Paul liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

§5 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist soweit nicht anders angegeben der Ort des Bauvorhabens.

 

§6 Eigentumsvorbehalt

(1)

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Kaufpreises Eigentum von Stahlbau Axel Paul

(2)

Dem Kunden ist es verwehrt, Ware, die im Eigentum von Stahlbau Axel Paul steht, mit anderen zu vermischen oder zu verbinden (einschließlich des Einbaus in ein Gebäude), sie zu verarbeiten oder rechtsgeschäftlich über sie zu verfügen.

 

§7 Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen

(1)  Kosten

(1.1) Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

(1.2) Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

(1.3) Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Kunden berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.

(1.4) Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für

Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

(1.5) Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

(1.6) Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

(2)Mitwirkungspflichten

(2.1) Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

(2.2) Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

(2.3) Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde die notwendigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder Ähnlicher Anlagen sowie notwendige statische Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen

(2.4) Vor Beginn der Montage müssen sich sämtliche für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Montagestelle befinden. Sämtliche Vorarbeiten müssen vor Beginn der Montage soweit fortgeschritten sein, dass mit der Montage vereinbarungsgemäß begonnen werden kann und diese ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Anfahrtswege und der Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.

(2.5) Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Stahlbau Axel Paul berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

(2.6) Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt

(3) Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Stahlbau Axel Paul unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Stahlbau Axel Paul Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Stahlbau Axel Paul für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

 

§8 Abnahme

(1) Stahlbau Axel Paul ist berechtigt, die Abnahme der Werkleistung innerhalb einer Frist von 12 Werktagen nach Fertigstellung zu verlangen.

(2) Bei unerheblichen Mängeln besteht kein Recht zur Annahmeverweigerung.

(3) Für den Fall, dass der Kunde den Liefergegenstand in Gebrauch nimmt und innerhalb von 12 Werktagen nach Inbetriebnahme keine wesentlichen Mängel rügt, gilt der Liefergegenstand als abgenommen

 

§9 Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Forderungen von Stahlbau Axel Paul ohne Abzüge oder Skonto und ohne Einräumung eines Zahlungsziels.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind Geldforderungen von Stahlbau Axel Paul ausschließlich durch Barzahlung oder Banküberweisung zu erfüllen.

 

§10 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

(2) Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Stahlbau Axel Paul über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

(3) Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

 

§11 Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Stahlbau Axel Paul nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. pflichten, die Stahlbau Axel Paul dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

 

Stand: Juni 2018

 

 

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